Elternbeiträge - gültig ab 01.09.2024
*) Der Elternbeitrag für Kinder, die mit Vertragsabschluss unter drei Jahre alt sind, bleibt das ganze Kindergartenjahr unverändert. Es findet innerhalb des Kindergartenjahres kein Wechsel in die Kategorie für Kinder über 3 statt.
*) Der in Art. 23 BayKiBiG eingeführte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: ‘Der Zuschuss beträgt 100 € pro Monat und wird für die Zeit vom 1.September des Kalen- derjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt‘. (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG).
Die Beiträge sind zahlbar in 12 Monatsbeiträgen bis einschließlich August.
Zusätzlich:
- Essensgeld bei Anmeldung zum Mittagessen: 60,00 € / Monat
- Wickelgebühr/Toilettentraining: 10,00 € / Monat
- Portfoliomappe/Unkostenbeitrag: 20,00 € / Jahr
Änderungen von Öffnungszeiten und Elternbeiträgen werden je nach Bedarf vorgenommen und jährlich geplant. Bei Fragen, bzw. Wünschen hierzu wenden Sie sich bitte an das Personal.